Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Waren- und Dienstleistungsgeschäft

1. Geltungsbereich und Änderung dieser Geschäftsbedingungen

1.1 Für alle Verträge der Raiffeisen Warengenossenschaft Osnabrücker Land (RWO) eG (nachfolgend Genossenschaft genannt), mit Vertragspartnern (Unternehmer und Verbraucher) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Genossenschaft bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Genossenschaft absenden.
1.3 Für die nachfolgend genannten Sparten gelten vorrangig folgende Sonderbedingungen in der jeweils gültigen Fassung:
- Saatgut: Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut (AVLB Saatgut)
- Kartoffeln: Deutsche Kartoffelgeschäftsbedingungen, Berliner Vereinbarungen
- Getreide / Raps: Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel
- Futtermittel: Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, sofern nicht abweichende Regelungen in Futtermittelschlussscheinen vereinbart wurden

2. Vertragsabschluss

Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Genossenschaft maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

3. Kontrolle der Abrechnung

Von der Genossenschaft erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der Genossenschaft binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollte die Genossenschaft binnen der 14-tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmers erhalten, ist der von der Genossenschaft ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer der Genossenschaft nach den ge-setzlichen Vorschriften zum Schadenersatz verpflichtet.

4. Zahlung

4.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen der Genossenschaft ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet.
4.2 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber.
4.3 Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zulasten des Käufers; sie sind sofort fällig.
4.4 Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung.
4.5 Der Vertragspartner der Genossenschaft kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Genossenschaft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der Genossenschaft kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.
4.6 Im Falle einer Zahlung im SEPA Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt die Genossen-schaft den Vertragspartner bei einmaliger SEPA Lastschrift und bei jeder SEPA Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigt die Genossenschaft den Vertrags-partner spätestens einen Werktag vor der ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeeinzüge.

5. Kontokorrent

5.1 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrentkonto eingestellt werden, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Für die Geschäftsverbindungen mit Landwirten gilt das Kontokorrent als vereinbart.
5.2 Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.
5.3 Die Kontoauszüge der Genossenschaft per 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. jeden Jahres gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Preisfestsetzung

Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die Genossenschaft berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen.

7. Haftung

7.1 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
7.2 Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen
- der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
- der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
- der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.3 Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3.1 „Eine Haftung des Futtermittelherstellers für Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht gemäß der Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verstoß beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Futtermittelherstellers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss bezieht sich weiterhin nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Futter-mittelherstellers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.“
7.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Genossenschaft.
7.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Rege-lungen nicht verbunden.

8. Mängelansprüche

Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der §§ 309 Nr. 7 Buchst. a und b, 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr. Für Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen, außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB, ausgeschlossen. Die Genossenschaft haftet gegenüber Unternehmern nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
9.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
9.3 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.
Für Lieferungen der Genossenschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 16.

10. Lieferung

10.1 Die Genossenschaft ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen.
10.2 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Sturm, HageI, Trockenheit, Hoch- oder Niedrigwasser) oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten der Genossenschaft - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Genossenschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt die Genossenschaft auch, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Genossenschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die Genossenschaft von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmern ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Genossenschaft wird den Unternehmer über den Eintritt der oben genannten Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten.
10.3 Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von der Genossenschaft dem Kaufpreis zugeschlagen werden. Gegenüber Verbrauchern gilt dieses nur, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
10.4 Bei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und im Streckengeschäft.
10.5 Eine mit dem Unternehmer vereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem Lastzug befahrbare und von der Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstraße bzw. Lieferstelle voraus. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Unternehmers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Kosten, die durch die Unbefahrbarkeit der Anfuhrstraße oder Lieferstelle entstehen, trägt der Unternehmer in seiner Eigenschaft als Käufer. Ist bei Anlieferung die Lieferstelle nicht besetzt, so dass der Empfang der Lieferung nicht quittiert werden kann, wird Zeitpunkt und Ort der Lieferung durch Unterzeichnung des Lieferscheins vom Fahrer dokumentiert.

11. Verpackung

Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben - vom Unter-nehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

12. Mängelrügen

12.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
12.2 Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Herabsetzung des Kaufpreises. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Recht zum Rücktritt oder zur Herabsetzung des Kaufpreises. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
12.3 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z. B. Menge, Qualität, Be-schaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Genossenschaft gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.

13. Leistungsstörungen

13.1 Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Genossenschaft kann im Fall der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.
13.2 Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die Genossenschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.
13.3 Die Genossenschaft kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Genossenschaft. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer gegen diesen hat oder künftig erwirbt. Die Genossenschaft ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere wenn der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
14.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die im Eigentum des Vertragspartners oder eines Dritten stehen, untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt die Genossenschaft Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.
14.3 Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Genossenschaft das Eigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware entspricht; der Vertragspartner verwahrt diese für die Genossenschaft.
14.4 Der Vertragspartner hat die der Genossenschaft gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Genossenschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.
14.5 Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.
14.6 Der Unternehmer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Genossenschaft ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen die Genossenschaft durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Unternehmer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil der Genossenschaft an den veräußerten Waren entspricht, an die Genossenschaft ab. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Genossenschaft stehen, zusammen mit anderen nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Genossenschaft ab.
14.7 Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Genossenschaft kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Unter-nehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat der Genossenschaft auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Genossenschaft die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Genossenschaft die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die Genossenschaft bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Genossenschaft auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet.

15. Rücksendekosten im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern

Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten für die Rück-sendung der Ware zu tragen.

16. Wertersatzpflicht im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern

Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz zu leisten, soweit der Wert-verlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Die Genossenschaft nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 

Datenschutzinformation für Kunden

Liebe Kundin, lieber Kunde,

nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den beantragten bzw. vereinbarten Leistungen

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:
Raiffeisen Warengenossenschaft Osnabrücker Land (RWO) eG
Schomäckerstr. 4
49324 Melle
Telefon: (0 54 22) 92 29-0
Fax: (0 54 22) 92 29-29
E-Mail-Adresse: info_at_rwo-raiffeisen.de

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
Raiffeisen Warengenossenschaft Osnabrücker Land (RWO) eG
Datenschutzbeauftragter
Schomäckerstr. 4
49324 Melle
Telefon: (0 54 22) 92 29-0
E-Mail-Adresse: datenschutz_at_rwo-raiffeisen.de


2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich – personenbezogene Daten, die wir von Dritten [z. B. der SCHUFA] zulässigerweise [z. B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung] erhalten haben. Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen [z. B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien] zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.

Relevante personenbezogene Daten sind Personalien [Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit], Legitimationsdaten [z. B. Ausweisdaten] und Authentifikationsdaten [z. B. Unterschriftprobe]. Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten [z. B. Auftrag zur Warenlieferung], Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen [z. B. Umsatzdaten, Produktdaten], Informationen über Ihre finanzielle Situation [z. B. Bonitätsdaten], Werbe- und Vertriebsdaten, Dokumentationsdaten [z. B. Beratungsprotokoll], Registerdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien [z. B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge] sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.


3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten [Zweck der Verarbeitung] und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung [EU-DSGVO] und dem Bundesdatenschutzgesetz [BDSG]:

3.1. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten [Artikel 6 Abs. 1b EU-DSGVO]
Die Verarbeitung personenbezogener Daten [Artikel 4 Nr. 2 EU-DSGVO] erfolgt zur Erbringung von Warengeschäften und Dienstleistungen, insbesondere zur Durchführung unserer Verträge oder vorvertraglicher Maßnahmen mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge, sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung einer Warengenossenschaft erforderlichen Tätigkeiten.

Die Zwecke der Datenverarbeitung können unter anderem die Durchführung von Geschäftsaufträgen und Beratung umfassen.

3.2. Im Rahmen der Interessenabwägung [Artikel 6 Abs. 1f EU-DSGVO]
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten wie beispielsweise in den folgenden Fällen:

- Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien [z. B. SCHUFA] zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken;
- Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben;
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten;
- Gewährleistung der Informationssicherheit und des IT-Betriebs der Bank;
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten;
- Videoüberwachungen dienen der Sammlung von Beweismitteln bei Straftaten. Sie dienen damit dem Schutz von Kundschaft und Mitarbeitern sowie der Wahrnehmung des Hausrechts;
- Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit [z. B. Zutrittskontrollen];
- Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts;
- Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.

3.3. Aufgrund Ihrer Einwilligung [Artikel 6 Abs. 1a EU-DSGVO]
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke [z. B. für Marketingzwecke] erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind.

Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

3.4. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben [Artikel 6 Abs. 1c EU-DSGVO] oder im öffentlichen Interesse [Artikel 6 Abs. 1e EU-DSGVO]
Zudem unterliegen wir als Unternehmen diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen [z. B. Geldwäschegesetz, Handels- und Steuergesetze]. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.

Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter [Artikel 28 EU-DSGVO] können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies können z. B. Unternehmen in den Kategorien warenwirtschaftliche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing sein.

Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Unternehmens ist zunächst zu beachten, dass wir Informationen über Sie nur weitergeben dürfen, wenn Sie eingewilligt haben oder gesetzliche Bestimmungen dies gebieten. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:

- Öffentliche Stellen und Institutionen [z. B. Finanzbehörden] bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung.
- Andere Unternehmen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln [je nach Vertrag: z. B. Futtermittelhersteller oder Logistikdienstleister].

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.


4. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis darstellen kann, welches auf Jahre angelegt ist.

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch [HGB] oder der Abgabenordnung [AO] ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.

Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.


5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten [Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR] findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihrer Aufträge erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben.


6. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 EU-DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 EU-DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 EU-DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 EU-DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach § 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde [Artikel 77 EU-DSGVO i. V. m. § 19 BDSG].


7. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen.


8. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 EU-DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.


9. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung [Scoring] genutzt?

Wir führen keine automatisierte Datenverarbeitung mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten [Profiling] durch.


Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung [EU-DSGVO]

  1. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1e EU-DSGVO [Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse] und Artikel 6 Absatz 1f EU-DSGVO [Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung] erfolgt, Widerspruch einzulegen.
  2. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  3. In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

Raiffeisen Warengenossenschaft Osnabrücker Land (RWO) eG
Schomäckerstr. 4
49324 Melle 

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